Schwimmschule Tortuga
- SV Kettwig 1907 e.V. -
AGB
1. Zahlungsbedingungen
1.1. Mit der Anmeldung ist die Teilnahme am Lehrgang verbindlich. Die gesamte Lehrgangsgebühr wird bei Anmeldung, spätestens bei der ersten Stunde, fällig und kann per Überweisung beglichen werden. Andere Zahlungsmodalitäten nur nach Vereinbarung. Der Gesamtbetrag für den jeweiligen Block wird durch die Beitragsordnung des SV Kettwig 1907 e.V. festgelegt.
1.2. Eine Stornierung der Lehrgangsteilnahme muss vor Kursbeginn in schriftlicher Form erfolgen. Eine spätere Stornierung ist ausgeschlossen. Im Falle der rechtzeitigen Stornierung beschränken sich die Vertragskosten auf einen Betrag in Höhe von 30% der Lehrgangsgebühr. – Dem Teilnehmer bleibt der Nachweise gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
1.3. Bei unpünktlichen bzw. nicht eingegangenen Zahlungen behält sich der Verein eine Lehrgangsunterbrechung bis Zahlungseingang vor.
1.4. Im Falle nachgewiesener Krankheiten (ärztliches Attest) und Unterrichtsausfall von mehr als 3 Stunden hintereinander wird auf Wunsch die versäumte Unterrichtszeit gutgeschrieben und bei Belegung eines neuen Lehrgangs verrechnet. Diese Vereinbarung gilt für längstens 12 Monate nach Lehrgangsbeginn. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Teilnehmer keine Ansprüche mehr stellen. (Dies gilt nicht für evtl. stattfindende Intensiv- oder Ferienkurse.)
1.5. Lehrgangsdauer: Soweit nicht anders vereinbart (z.B. Intensiv oder Einzelstunden) finden unsere Lehrgänge immer zwischen den Schulferien des Landes NRW statt. Wir haben keine feste Anzahl von Stunden! Die Lehrgänge beginnen am ersten Samstag nach den Ferien und enden jeweils am letzten Samstag vor den Ferien. Durch die Ferienregelungen haben nicht alle Blöcke die gleiche Anzahl von Stunden. Die Anzahl der Stunden und die genauen Termine finden sie auf der Startseite (Aufbau und Preise)
1.6. Eine vorher vereinbarte Probestunde wird nicht berechnet
2. Regelung von Fehlstunden
2.1. Nichterscheinen zum Unterricht begründet keine Rückerstattung von Gebühren.
2.2. Im Fall der Verhinderung des Vereins (z.B. wegen technischer Defekte, Krankheit einer oder mehrerer Übungsleiter oder sonstige zwingende Gründe) wird die Stunden nicht berechnet und gegebenen falls zurück erstattet. Andere Ersatzansprüche (z.B. das Nachholen der Stunde) kann der/ die Teilnehmer(in) nicht stellen. Sollte einer unsere Fachkräfte erkranken, sind wir stets bemüht gleichwertig ausgebildeten Ersatz zu stellen.
2.3. In den Schulferien und an Feiertage des Landes NRW findet, soweit nicht anders vereinbart, kein Schwimmunterricht statt.
3. Versicherungsschutz und Haftpflicht
3.1. Alle Teilnehmer sind für die gesamte Dauer der Lehrgänge Mitglied im Schwimmverein Kettwig 1907 e.V. und darüber unfallversichert. Es handelt sich dabei um eine zeitliche begrenzte Mitgliedschaft im SV Kettwig 1907 e.V. die mit dem Ende des Lehrgangs erlischt. Weitere Rechte oder Pflichten über das eigentliche, gebuchte Angebot hinaus ergeben sich aus dieser zeitlich begrenzten Mitgliedschaft für beide Seiten nicht.
3.2. Der SV Kettwig 1907 e.V. haftet nicht für Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen.
3.3. Für mutwillig angerichtete Schäden an der Anlage und / oder den Geräten haften Eltern für ihre Kinder.
3.4. Bei groben Verstößen gegen allgemeine Verhaltensregeln oder Anweisungen der verantwortlichen Übungsleiter können Teilnehmer ohne Ersatzansprüche vom Unterricht ausgeschlossen werden.
3.5. Es gilt die Hausordnung des Veranstaltungsortes.
3.6. Minderjährige Teilnehmer werden bei Nichtbefolgen der Anweisung der Übungsleiter den Erziehungsberechtigten oder dessen Beauftragten übergeben. Eine Kostenerstattung für diese Einheit ist nicht möglich.
4. Durchführung
4.1. Jedes Kind muss bei Antritt des Schwimmunterrichtes sportgesund sein. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Beginn wird von uns aber empfohlen. Verzichten sie auf das Schwimmen und Tauchen bei ansteckenden Krankheiten, Fieber, Ohren- und Augenentzündungen, Magenbeschwerden (z.B. Durchfall) und offenen Wunden. Im Zweifelsfall können sie uns jederzeit ansprechen. Wir behalten uns vor, potentiell kranke Teilnehmer vom Unterricht auszuschließen. Die Aufnahmen von Teilnehmern mit gesundheitlichen Einschränkungen und / oder Behinderungen muss individuell mit uns abgesprochen werden.
4.2. Im Interesse alle Teilnehmer ist einen kontinuierliche Teilnahme am Unterricht empfehlenswert. Eine Erfolgsgarantie innerhalb des vereinbarten Lehrgangszeitraumes kann, auch bei Einzelbetreuung, nicht gegeben werden. Unsere Fachkräfte behalten sich vor, aus didaktischen Gründen, die ihnen anvertrauten Kinder, wenn nötig, abwechselnd zu betreuen.
5. Hausordnung
5.1 Es gelten die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte Traugott-Weise-Schule bzw. Schwimmzentrum Kettwig.
6. Datenschutz
6.1. Die im Anmeldeformular abgefragten Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern, Email-Adressen können für vereinsinterne Zwecke gespeichert werden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser personenbezogenen Daten zur Mitglieder-verwaltung wird im Wege der elektronischen Datenverarbeitung durch den SV Kettwig 1907 durchgeführt. Ohne dieses Einverständnis kann einer Teilnahme am Lehrgang nicht stattgegeben werden.
6.2. Für die Pflege der Vereinshomepage/Schaukasten Schwimmbad wird der SV Kettwig 1907 ggfl. Fotomaterial im Rahmen der Übungsarbeit der Schwimmschule veröffentlichen. Die entsprechende Einwilligungserklärung ist im Anmeldeformular dargelegt.
7. Kontakt
7.1. Benutzen Sie folgende Email-Adresse um sich mit uns in Verbindung zu setzten:
TORTUGA@SVKETTWIG07.de
Natürlich geht auch der Postweg:
SV Kettwig 1907 e.V.
Geschäftsstelle, z. Hd. Hanne Schwarz,
Werdenerstr. 50
45219 Essen
7.2. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht immer möglich, Fragen und Anregungen zum Ablauf, Terminvereinbarungen oder ähnlichem direkt vor Ort zu klären. Bitte melden Sie sich telefonisch, schriftlich oder per Email bei uns. Wir bemühen uns, Ihre Anfragen so schnell wie möglich zu bearbeiten.
SV Kettwig 1907 e. V.
Stand: Januar 2020 (Punkt1.2)