Judges
No competition without judges
Für die Schwimmwettkämpfe sind KampfrichterInnen unabdingbar! Und da der SV Kettwig 1907 an sehr vielen Veranstaltungen teilnimmt, sind wir ständig auf der Suche nach Eltern und SchwimmerInnen, die sich zum / zur WettkampfrichterIn ausbilden lassen.
In order to properly host a swim meet, between 12-28 judges are needed depending on the meet & lineup!
Below you will find some information about the position as a judge, as well as the schooling to become a judge.
Tasks of the judges
SchiedsrichterIn:
Der / Die SchiedsrichterIn hat auf die Einhaltung der Wettkampfbestimmungen zu achten und in allen damit zusammenhängenden Fragen zu entscheiden, die sich während der Veranstaltung ergeben. Jeder Wettkampf muss durch den / die SchiedsrichterIn sofort entschieden werden.
Weitere Infos gibt es in der Wettkampfbestimmung des DSV in Abschnitt II Kampfgericht §106.
ZeitnehmerIn:
Der / Die ZeitnehmerIn muss die Zeit des Sportlers / der Sportlerin auf der ihm / ihr zugewiesenen Bahn nehmen und schriftlich festhalten. Der / Die ZeitnehmerIn hat auf der ihm / ihr zugewiesenen Bahn gleichzeitig die Aufgabe des Wenderichters / der Wenderichterin zu erfüllen. Weiterhin hat er / sie darauf zu achten, dass die SportlerInnen während des Startvorgangs und danach bis zur Beendigung des ersten Armzuges die dafür geltenden Wettkampfbestimmungen einhalten. Beim Brustschwimmen gilt dies bis zur Beendigung des zweiten Armzuges nach dem Start.
Weitere Infos gibt es in der Wettkampfbestimmung des DSV in Abschnitt II Kampfgericht §112.
ZielrichterIn:
Der / Die ZielrichterIn soll auf einem erhöhten Platz in Verlängerung der Ziellinie sitzen, von wo aus er / sie bei allen Wettkämpfen und zu jeder Zeit einen guten und unversperrten Überblick über die Wettkämpfe und die Ziellinie hat. Er / Sie entscheidet unabhängig nach jedem Wettkampf über die Platzierung und berichtet schriftlich entsprechend dem Auftrag, den er / sie erhalten hat.
Weitere Infos gibt es in der Wettkampfbestimmung des DSV in Abschnitt II Kampfgericht §110.
WenderichterIn:
Der / Die WenderichterIn hat darauf zu achten, dass die SportlerInnen beim Wenden die dafür geltenden Wettkampfbestimmungen einhalten.
Weitere Infos gibt es in der Wettkampfbestimmung des DSV in Abschnitt II Kampfgericht §115.
SchwimmrichterIn:
Für jede Längsseite des Beckens ist ein / eine SchwimmrichterIn einzuteilen. Einem / Einer der SchwimmrichterInnen obliegt die Bedienung der Fehlstartleine. Der / Die SchwimmrichterIn hat darauf zu achten, dass die für die Schwimmart vorgeschriebenen Regeln während der Schwimmstrecke eingehalten werden. Er / Sie beobachtet zusätzlich die Wenden an der Wenden- und Zielseite sowie den Zielanschlag, um die WenderichterInnen und ZeitnehmerInnen zu unterstützen.
Weitere Infos gibt es in der Wettkampfbestimmung des DSV in Abschnitt II Kampfgericht §113.
StarterIn:
Er / Sie hat für den Start eine Position einzunehmen, von der aus er / sie eine unversperrte Sicht auf die SportlerInnen hat und das Startkommando und -signal von den SportlerInnen und ZeitnehmerInnen gut wahrgenommen werden kann.
Weitere Infos gibt es in der Wettkampfbestimmung des DSV in Abschnitt II Kampfgericht §107.
AuswerterIn:
Er / Sie kontrolliert die Ergebnisse der Zieleinlauf- und Zeitmessanlage anhand der Back-up-Zeiten und der von den ZielrichterInnen festgestellten Platzierung. Er / Sie entscheidet, ob alle registrierten Zeiten als fehlerfrei anerkannt werden. Er / Sie übergibt nach der Auswertung die Unterlagen dem / der ProtokollführerIn.
Weitere Infos gibt es in der Wettkampfbestimmung des DSV in Abschnitt II Kampfgericht §116.
ProtokollführerIn:
Der / Die ProtokollführerIn hat über das Ergebnis einer Wettkampfveranstaltung ein Protokoll zu erstellen. Er / Sie muss die Ergebnisse vor Veröffentlichung durch Abzeichnung des Schiedsrichters / der Schiedsrichterin bestätigen lassen.
Weitere Infos gibt es in der Wettkampfbestimmung des DSV in Abschnitt II Kampfgericht §117.
SprecherIn:
Der / Die SprecherIn arbeitet auf Weisung des Schiedsrichters / der Schiedsrichterin, des Veranstaltenden und / oder des Ausrichtenden. Er / Sie muss kein/e KampfrichterIn sein. Er / Sie hat die Aufgabe, die SportlerInnen rechtzeitig zu ihren Wettkämpfen aufzurufen und sie, sowie das Publikum, über den Ablauf und die Ergebnisse der Wettkampfveranstaltung zu informieren. Er / Sie soll Erläuterungen geben, wenn dies möglich und notwendig ist.
Weitere Infos gibt es in der Wettkampfbestimmung des DSV in Abschnitt II Kampfgericht §118.
Ausbildung & Fortbildung
The training to become a competition judge consists of a theoretical part including a written exam, as well as a practical part. The theory part lasts one day. For the practical part, four different assignments/sections at two competition events are required.
The club will cover the costs for the training and advanced training.
Interested persons please contact Kai Staschul or under the following e-mail: info@svkettwig07.de